Einführung Widerspruchsregelung frühstens 2026

Im Mai 2022 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das neue Transplantationsgesetz angenommen.

Damit verbunden ist die Einführung der erweiterten Widerspruchsregelung: Das heisst, in Zukunft sollen diejenigen, die ihre Organe im Todesfall nicht spenden möchten, ihr Nein im digitalen Ja-/Nein-Spenderegister des Bunds festhalten.

Neues Organ- und Gewebespenderegister

Das Register wird durch den Bund entwickelt und an den elektronischen Identifikationsnachweis (E-ID) geknüpft. Es ist frühstens Mitte 2026 einsatzbereit. Der Systemwechsel wird mit einer breiten medialen Information und einer neuen Bevölkerungskampagne begleitet werden.

Ja oder Nein?

Wir empfehlen, den persönlichen Entscheid für oder gegen eine Organspende bereits heute seinen Angehörigen mitzuteilen und festzuhalten – zum Beispiel auf einer Organspende-Karte oder in einer Patientenverfügung.