Kosten der Organspende
Die Organspende ist ein Geschenk der spendenden an die empfangende Person. Der Prozess einer Transplantation verursacht jedoch Kosten, die gedeckt werden müssen. Diese werden nach einem Kostenteiler zwischen der Grundversicherung der empfangenden Person, Swisstransplant und den Fallpauschalen von SwissDRG aufgeteilt. Die Finanzierung des Fachpersonals ist separat geregelt.
Bei einer Organspende fallen Kosten an, beispielsweise für das medizinische Fachpersonal der spendenden Person oder die Koordination der Transporte des Chirurgenteams und der empfangenden Person. Diese Kosten werden je nach Fall von verschiedenen Stellen zu unterschiedlich grossen Teilen finanziert.
Kostenanteil Grundversicherung der empfangenden Person
Die gesamten Abklärungen und medizinischen Massnahmen, die an der hirntoten Person vor der Organentnahme durchgeführt werden müssen, werden durch die Grundversicherung der empfangenden Person erstattet.
Kostenanteil SwissDRG-Fallpauschale
Der Kostenanteil, der durch die SwissDRG-Fallpauschale abgegolten wird, ist je nach Transplantation unterschiedlich hoch. In die komplexe Berechnung fliessen mehrere Faktoren ein: eine Pauschale, die die Schwere eines Falls und die Umstände bei der Transplantation berücksichtigt, ein Basispreis (Baserate), der für jedes Spital unterschiedlich hoch ist, und das sogenannte Kostengewicht, das den durchschnittlichen Behandlungsaufwand einer Fallgruppe beschreibt.
Kostenanteil Swisstransplant
Swisstransplant ist im Auftrag des Schweizerischen Verbands für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenkassen (SVK) dafür verantwortlich, die Kosten, die nicht über die SwissDRG-Fallpauschalen der empfangenden Person abgegolten werden, an die im Spenderprozess involvierten Partner in den Spitälern zu decken.
Finanzierung des Fachpersonals
Seit 2015 hat Swisstransplant den Auftrag, die zweckgebundene Finanzierung des Fachpersonals für Organ- und Gewebespenden in den Spitälern sicherzustellen. Dazu dokumentiert die Stiftung die Verwendung der finanziellen Mittel transparent und nachvollziehbar. Die Auftraggeber sind der Verband der Schweizer Spitäler (H+) und der Schweizerische Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenkassen (SVK).