Rechtliche Grundlagen
Das Transplantationsgesetz legt die Voraussetzungen der Transplantationen fest und trägt dazu bei, dass Organe und Gewebe sicher transplantiert werden können.
Gestützt auf den Artikel 119a der Bundesverfassung trat 2007 das Bundesgesetz vom 8. Oktober 2004 über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz: SR 810.21) in Kraft.
Das geltende Transplantationsgesetz definiert, unter welchen Voraussetzungen Organe, Gewebe oder Zellen zu Transplantationszwecken verwendet werden dürfen und soll dazu beitragen, dass menschliche Organe, Gewebe oder Zellen für Transplantationszwecke zur Verfügung stehen. Das Bundesgesetz soll Missbräuche im Umgang mit Organen verhindern und schützt die an einer Transplantation Beteiligten. Das Transplantationsgesetz wird ergänzt durch sechs Verordnungen:
- Transplantationsverordnung
- Organzuteilungsverordnung
- Organzuteilungsverordnung des Eidgenössischen Departements des Innern
- Überkreuz-Lebendspende-Verordnung
- Xenotransplantationsverordnung
- Transplantationsgebührenverordnung
Vom Stimmvolk beschlossene, noch nicht in Kraft gesetzte Änderung des Transplantationsgesetzes.