Lebendspende kurz erklärt
Gewisse Organe können lebend gespendet werden. In der Schweiz ist es möglich, die Nieren und einen Teil der Leber von lebendspendenden Personen zu transplantieren.
Bei Lebendspenden wird zwischen gerichteten und nicht gerichteten, sogenannten altruistischen Spenden unterschieden. Bei der gerichteten Spende erklärt sich die spendende Person bereit, einer bestimmten empfangenden Person eine Niere oder einen Teil der Leber zu spenden. Es handelt sich in den allermeisten Fällen um Spenden innerhalb der Familie (Eltern, Geschwister, Ehepartnerin oder Ehepartner), aber auch zwischen Freunden. In diesem Fall weiss die spendende Person, wem das Organ zugeteilt wird.
Bei der nicht gerichteten, der sogenannten altruistischen Spende beschliesst die spendende Person, eine Niere einer ihr unbekannten empfangenden Person zu spenden. In diesem Fall bleiben spendende und empfangende Person anonym und das Organ wird nach den gleichen Regeln wie bei verstorbenen Spenderinnen und Spendern zugeteilt. Altruistische Leber-Lebendspenden werden in der Schweiz nicht durchgeführt, da die Entnahme des rechten Leberlappens ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die spendende Person darstellt.
Jährlich gibt es in der Schweiz rund 110 Lebendspenden.