Ablauf und Voraussetzungen für Lebendspenden
Potenzielle Lebendspenderinnen und Lebendspender werden umfassend medizinisch und psychologisch abgeklärt.
Voraussetzung für eine Lebendspende ist, dass sich die spendende Person im Vorfeld einer genauen medizinischen und psychologischen Abklärung unterzieht. Medizinisch werden die Funktionen der Nieren und der anderen Organe genau kontrolliert und gezielte Blutanalysen durchgeführt. Die psychologische Abklärung überprüft die Motivation zur Organspende und die Freiwilligkeit. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kommt jemand als Lebendspenderin oder Lebendspender in Frage.
Die Lebendspende wird vollumfänglich von der Krankenkasse der empfangenden Person bezahlt. Es ist von Gesetzes wegen verboten, für die Spende von menschlichen Organen, Geweben oder Zellen einen finanziellen Gewinn oder einen anderen Vorteil zu gewähren oder entgegenzunehmen. Der Ersatz des Erwerbsausfalls und des Aufwands, die der spendenden Person unmittelbar entstehen, sowie der Ersatz von Schäden, die die spendende Person durch die Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen erleidet, gelten hingegen nicht als finanzieller Gewinn oder anderer Vorteil und werden ebenso von der Krankenkasse der empfangenden Person übernommen.
Sie möchten Lebendspenderin oder Lebendspender werden? Bitte kontaktieren Sie für nähere Informationen das nächstgelegene Transplantationszentrum.