Fragen und Antworten zum Entscheid
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Wie teile ich mit, dass ich meine Organe spenden will?
Um die Bereitschaft zur Organspende mitzuteilen, können Sie eine Patientenverfügung oder eine Organspende-Karte ausfüllen. Juristisch gesehen stellen diese Einträge eine Willenserklärung dar, die bis nach dem Tod Gültigkeit hat. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, die Angehörigen über Ihren Spendewunsch zu informieren. Falls Sie bestimmte Organe oder Gewebe nicht spenden möchten, können Sie dies ebenfalls vermerken.
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Müssen meine Angehörigen meinen Entscheid kennen?
Falls keine Organspende-Karte (physisch oder digital) vorliegt oder diese nicht auffindbar ist, müssen im Todesfall die Angehörigen im Sinn der verstorbenen Person über eine Organspende entscheiden. Die Angehörigen sollten daher über Ihren Wunsch informiert sein. Sie erleichtern Ihren Angehörigen so die Entscheidung in einem schwierigen Moment.
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Sind ältere Versionen der Organspende-Karte noch gültig?
Obwohl die bisherige Organspende-Karte ihre Gültigkeit behält, empfehlen wir Personen, die in der Vergangenheit bereits eine Organspende-Karte ausgefüllt haben, diese durch die neue Organspende-Karte zu ersetzen.
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Kann ich meinen Entscheid zur Organspende ändern?
Sie können Ihren Entscheid zur Organspende jederzeit ändern. Dazu können Sie Ihre Organspende-Karte vernichten und eine neue ausfüllen sowie Ihre Willensänderung Ihren Angehörigen mitteilen.
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Ist meine Organspende-Karte auch im Ausland gültig?
Im Ausland gelten andere gesetzliche Regelungen, wobei unterschiedliche Modelle zur Einwilligung in die Organspende vorherrschen. Weit verbreitet sind die Widerspruchsregelung und die (erweiterte) Zustimmungslösung. Verstirbt eine Person im Ausland, so greift die Regelung des jeweiligen Lands, nicht die des Heimatlands. Die Angehörigen werden angefragt und involviert. Wir empfehlen Ihnen, sich insbesondere bei längeren Auslandaufenthalten über die dortigen Gegebenheiten zu informieren.
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Was ist das Mindestalter, um seinen Entscheid zur Organspende verbindlich zu dokumentieren?
Jede Person ab 16 Jahren kann eine Organspende-Karte ausfüllen. Stellt sich beim Todesfall im Spital die Frage nach einer Organspende, entscheiden die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter des betroffenen Kinds.
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Kann ich bestimmen, wer meine Organe erhält?
Die Organspende ist grundsätzlich anonym. Aufgrund des Nichtdiskriminierungsartikels (Artikel 17 Transplantationsgesetz) darf keine Patientengruppe (zum Beispiel Geschlecht, Alter) bestimmt oder ausgeschlossen werden.