Ablauf und Voraussetzungen für die Gewebespende
Gewebe von spendenden Personen wird nicht sofort nach der Entnahme transplantiert. Es wird in der Gewebebank weiterverarbeitet, konserviert und gelagert, bis es zugeteilt und dann transplantiert wird.
Die Auswahl orientiert sich wie bei der Organspende an Kriterien wie der Dringlichkeit, der Erfolgsaussicht und der Verfügbarkeit des Gewebes. Es gibt keine von Swisstransplant zentral geführte Warteliste.
Wie bei der Organspende muss der Tod einer gewebespendenden Person zweifelsfrei nachgewiesen sein. Die Voraussetzungen für die postmortale Gewebespende entsprechen denen der Organspende. Ausserdem muss eine Zustimmung der verstorbenen Person oder eine Zustimmung im Sinn der verstorbenen Person durch die nächsten Angehörigen für die Gewebespende vorliegen. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier. Da das Gewebe wenig durchblutet ist, ist eine Spende bis 48 Stunden nach Eintritt des Herz-Kreislauf-Stillstands möglich. Allerdings gilt es zu beachten, dass der Leichnam bis zur Entnahme gekühlt sein muss.
Mehr Informationen zur Augenhornhautspende finden Sie in unserem Magazinartikel.