Was bedeutet das Abstimmungsresultat zum neuen Transplantationsgesetz?

Das Stimmvolk hat am 15. Mai 2022 mit einer klaren Mehrheit den Wechsel von der heute geltenden erweiterten Zustimmungslösung zur künftigen erweiterten Widerspruchslösung angenommen. Im aktuellen System dürfen einer verstorbenen Person nur Organe, Gewebe oder Zellen entnommen werden, wenn das Einverständnis dazu vorliegt. Mit der erweiterten Widerspruchslösung gilt: Wer seine Organe nicht spenden will, soll dies explizit in einem Register festhalten. Bei beiden Regelungen können die Angehörigen stellvertretend im mutmasslichen Sinn der verstorbenen Person entscheiden, wenn der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt ist. Sind die Angehörigen nicht erreichbar oder bestehen Sprachbarrieren oder sozio-kulturelle Hindernisse, ist eine Organentnahme unzulässig. Die Organspende bleibt mit der neuen Lösung freiwillig: Jede und jeder kann wünschen, ob und welche Organe, Gewebe und Zellen gespendet werden möchten oder nicht.

Wann tritt die neue Regelung in Kraft?

Federführend bei der Umsetzung des neuen Gesetzes ist das Departement des Innern mit dem Bundesamt für Gesundheit. Die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung erfolgt frühestens im 2025.

 

Ja, ich will spenden

1) Wenn Sie Ihren Willen bereits geäussert haben, zum Beispiel mit einer mündlichen Äusserung gegenüber Ihren Angehörigen, indem Sie eine Organspende-Karte ausgefüllt, Ihren Entscheid im Nationalen Organspenderegister von Swisstransplant eingetragen oder einen Vermerk in einer Patientenverfügung angebracht haben, ist Ihr Entscheid nach wie vor gültig. Sie müssen vorerst also nichts unternehmen und warten am besten ab, ob Sie Ihren Entscheid ab frühestens 2024 im neugeschaffenen Ja-/ Nein-Register des Bunds eintragen wollen.

2) Wenn Sie Ihren Willen bisher noch nicht festgehalten haben, empfehlen wir Ihnen, den Entscheid Ihren Angehörigen zu kommunizieren, damit sie im Bild sind. Füllen Sie bitte zusätzlich eine Organspende-Karte aus und/oder vermerken Sie Ihren Entscheid in einer Patientenverfügung. Das Nationale Organspenderegister von Swisstransplant ist im Moment aus Datenschutzgründen für Neuregistrierungen leider geschlossen. Wie es mit dem Nationalen Organspenderegister weitergeht, wird zurzeit mit den zuständigen Behörden geprüft. Ab frühestens 2024 werden Sie Ihren Entscheid auch im neugeschaffenen Ja-/Nein-Register des Bunds eintragen können.

3) Wenn Sie Ihren Willen ändern und neu spenden möchten, füllen Sie neue Dokumente aus und vernichten Sie Ihre alte Organspende-Karte oder Patientenverfügung. Einen bestehenden Eintrag im Nationalen Organspenderegister können Sie zurzeit nur löschen, aber nicht ändern. Informieren Sie bitte Ihre Angehörigen, dass Sie sich umentschieden haben. Ab frühestens 2024 werden Sie Ihren aktuellen Entscheid auch im neugeschaffenen Ja-/Nein-Register des Bunds eintragen können.

Nein, ich will nicht spenden

1) Wenn Sie Ihren Willen bereits geäussert haben, zum Beispiel mit einer mündlichen Äusserung gegenüber Ihren Angehörigen, indem Sie eine Organspende-Karte ausgefüllt, Ihren Entscheid im Nationalen Organspenderegister von Swisstransplant eingetragen oder einen Vermerk in einer Patientenverfügung angebracht haben, ist Ihr Entscheid nach wie vor gültig. Sie müssen vorerst also nichts unternehmen und warten am besten ab, ob Sie Ihren Entscheid ab frühestens 2024 im neugeschaffenen Ja-/ Nein-Register des Bunds eintragen wollen.

2) Wenn Sie Ihren Willen bisher noch nicht festgehalten haben, empfehlen wir Ihnen, den Entscheid Ihren Angehörigen zu kommunizieren, damit sie im Bild sind. Füllen Sie bitte zusätzlich eine Organspende-Karte aus und/oder vermerken Sie Ihren Entscheid in einer Patientenverfügung. Das Nationale Organspenderegister von Swisstransplant ist im Moment aus Datenschutzgründen für Neuregistrierungen leider geschlossen. Wie es mit dem Nationalen Organspenderegister weitergeht, wird zurzeit mit den zuständigen Behörden geprüft. Ab frühestens 2024 werden Sie Ihren Entscheid auch im neugeschaffenen Ja-/Nein-Register des Bunds eintragen können.

3) Wenn Sie Ihren Willen ändern und neu nicht mehr spenden möchten, füllen Sie neue Dokumente aus und vernichten Sie Ihre alte Organspende-Karte oder Patientenverfügung. Einen bestehenden Eintrag im Nationalen Organspenderegister können Sie zurzeit nur löschen, aber nicht ändern. Informieren Sie bitte Ihre Angehörigen, dass Sie sich umentschieden haben. Ab frühestens 2024 werden Sie Ihren aktuellen Entscheid auch im neugeschaffenen Ja-/Nein-Register des Bunds eintragen können.