Am 21. April 2023 wurde Swisstransplant von Medienschaffenden betreffend eine Transplantation im Jahr 2006 kontaktiert. Swisstransplant nimmt wie folgt Stellung:
2006 waren Transplantationen kantonal geregelt. Das nationale Transplantationsgesetz trat 2007 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten des nationalen Transplantationsgesetzes wurden die Prozesse und Ausstandsregeln der Organspende und der Transplantation schweizweit gesetzlich einheitlich geregelt. Im Rahmen des damit erteilten gesetzlichen Auftrags ist es eine der zentralen Aufgaben von Swisstransplant, die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Swisstransplant hat sich bereits 2006 intensiv mit den heute in den Medienanfragen thematisierten Ereignissen auseinandergesetzt. Die damaligen Verantwortlichen haben die Vorfälle von einer Ombudsstelle untersuchen lassen. Die im Jahr 2007 vorgelegten Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, dass zwar ein kommunikatives Fehlverhalten seitens der involvierten Fachpersonen vorgelegen hat, aber die Transplantation als medizinisch sinnvoll bezeichnet werden konnte.
Wir verweisen auf die Tatsache, dass im Rahmen von Transplantationen ausschliesslich über die Grundversicherung abgerechnet wird.
Aufgrund des Berufs- und Amtsgeheimisses sowie des Patientenschutzes können leider keine weiteren Angaben gemacht werden.
Bern, 21. April 2023